Ein zentraler Aspekt der Genehmigung von öffentlichen und gewerblichen Bauvorhaben und in der Bauleitplanung ist der Immissionsschutz.
Im Bereich der Einzelgenehmigungsverfahren beinhalten unsere Leistungen:
Im Bereich der Bauleitplanung erstellen wir schalltechnische Gutachten über:
Für jedes Projekt jeder Größe im Bereich Verkehrslärm (Straße sowie Schiene) können Sie unseren langjährigen Erfahrungen vertrauen. Unsere Leistungen umfassen:
Die Bauakustik beschäftigt sich mit dem Schallschutz im Hochbau, d.h. mit dem Schallschutz gegen Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden sowie gegen Außenlärm. Die Schalldämmungen trennender Bauteile (Wände, Decken, Türen) sowie von Außenbauteilen (Fenster, Außenwände) ist maßgeblicher Gegenstand bauakustischer Untersuchungen und Beratungen.
Die Raumakustik beschäftigt sich mit der innenakustischen Qualität von Räumen. Einfache innenakustische Fragestellungen zielen auf eine möglichst starke Bedämpfung von Räumen (z.B. Arbeitsräumen) zur Vermeidung unnötiger Belastungen durch hohe Innenpegel aus Nutzer und Fremdgeräuschen. In Auditorien für Sprech- sowie Musikdarbietung ist die Optimierung der Übertragung in den gesamten Raum im Hinblick auf Sprachverständlichkeit bzw. Klang-Qualität von Musik Gegenstand raumakustischer Überlegungen.
Bau- und raumakustische Fragestellungen sollten bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben untersucht und berücksichtigt werden. Diesbezügliche Planungsfehler können ggf. hohe Folgekosten nach sich ziehen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten einer entsprechenden qualifizeirten Beratung stehen. Nach Baufertigstellung sind diesbezügliche Mängel häufig nicht mehr, nicht vollständig oder nur mit großem Aufwand zu beheben.
Folgende Leistungen bieten wir im Bereich Bauakustik an:
Folgende Leistungen bieten wir im Bereich Raumakustik an:
Für Projekte im Schienen- und Straßenverkehr, gewerblichen Bereich, Hochbau und der Bauleitplanung sind erschütterungstechnische Untersuchungen Bestandteil der Unterlagen zu Planfeststellung bzw. der behördlichen Auflagen.
Untersuchungen zum Erschütterungsschutz sollten schon in der Planungsphase mit einbezogen werden, da eine wirksame Ausführung von baulichen Maßnahmen zum Erschütterungsschutz nach Ausführung der Planung nur in den seltensten Fällen möglich ist.
Folgende Leistungen bieten wir auf dem Gebiet des Erschütterungsschutzes an: