Unsere Leistungen

Immissionsschutz

Ein zentraler Aspekt der Genehmigung von öffentlichen und gewerblichen Bauvorhaben und in der Bauleitplanung ist der Immissionsschutz.

Im Bereich der Einzelgenehmigungsverfahren beinhalten unsere Leistungen:

  • Beratung bei schall- und erschütterungstechnischer Anlagenplanung und -sanierung
  • Messung zur Bestandsaufnahme und Abnahmemessungen nach BImSchG

Im Bereich der Bauleitplanung erstellen wir schalltechnische Gutachten über:

  • Lärmimmissionen von Anlagen, Verkehr, Freizeit und Sport
  • Konzepte zur planerischen Bewältigung von Verkehrslärmkonflikten
  • Vermeidung von Anlagenlärmkonflikten durch Lärmkontingentierung

Für jedes Projekt jeder Größe im Bereich Verkehrslärm (Straße sowie Schiene) können Sie unseren langjährigen Erfahrungen vertrauen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Berechnung, Messungen und Beurteilung
  • Konzepte zum Schallschutz (z.B. Änderungen im Verkehrsnetz, Lärmschutzwände, Schallschutzbebauungen, Lärmschutzfenster)
  • Lärmminderungspläne
  • Genehmigungs- und Ausführungsplanung für Schallschutzmaßnahmen an Verkehrswegen
  • Planung von Lärmsanierungsmaßnahmen

Bau- und Raumakustik

Die Bauakustik beschäftigt sich mit dem Schallschutz im Hochbau, d.h. mit dem Schallschutz gegen Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden sowie gegen Außenlärm. Die Schalldämmungen trennender Bauteile (Wände, Decken, Türen) sowie von Außenbauteilen (Fenster, Außenwände) ist maßgeblicher Gegenstand bauakustischer Untersuchungen und Beratungen.

Die Raumakustik beschäftigt sich mit der innenakustischen Qualität von Räumen. Einfache innenakustische Fragestellungen zielen auf eine möglichst starke Bedämpfung von Räumen (z.B. Arbeitsräumen) zur Vermeidung unnötiger Belastungen durch hohe Innenpegel aus Nutzer und Fremdgeräuschen. In Auditorien für Sprech- sowie Musikdarbietung ist die Optimierung der Übertragung in den gesamten Raum im Hinblick auf Sprachverständlichkeit bzw.  Klang-Qualität von Musik Gegenstand raumakustischer Überlegungen.

Bau- und raumakustische Fragestellungen sollten bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben untersucht und berücksichtigt werden. Diesbezügliche Planungsfehler können ggf. hohe Folgekosten nach sich ziehen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten einer entsprechenden qualifizeirten Beratung stehen. Nach Baufertigstellung sind diesbezügliche Mängel häufig nicht mehr, nicht vollständig oder nur mit großem Aufwand zu beheben.

Folgende Leistungen bieten wir im Bereich Bauakustik an:

  • Ausarbeitung planungsbegleitender Konzepte zum baulichen Schallschutz
  • Ausarbeitung von Empfehlungen für den baulichen Schallschutz
  • planungsbegleitende Prüfung und Beratung konstruktiver Details sowie der Materialwahl
  • Festlegung der Schallschutzanforderung an trennende Bauteile
  • Ermittlung maßgeblicher Außenlärmpegel, Dimensionierung von passivem Lärmschutz (Anforderungen an Außenbauteile)
  • Durchführung bauakustischer Messungen (z.B. Messung von Luftschalldämmung und Trittschallpegeln)
  • Teilnahme an Erörterungsterminen mit Betroffenen, Behörden, Planern

Folgende Leistungen bieten wir im Bereich Raumakustik an:

  • Planung der Innenakustik von Arbeits- und Büroräumen
  • Akustische Planung von Wohn-, Arbeits-, und Versammlungsräumen in Bezug auf Sprachverständlichekeit und akustischen Komfort
  • Beratung zur Geräuschreduzierung in Produktionshallen durch gezielte Beeinflussung der Nachhallzeit
  • Teilnahme an Erörterungsterminen mit Betroffenen, Behörden und Planern

Erschütterungs- und Schwingungsschutz

Für Projekte im Schienen- und Straßenverkehr, gewerblichen Bereich, Hochbau und der Bauleitplanung sind erschütterungstechnische Untersuchungen Bestandteil der Unterlagen zu Planfeststellung bzw. der behördlichen Auflagen.

Untersuchungen zum Erschütterungsschutz sollten schon in der Planungsphase mit einbezogen werden, da eine wirksame Ausführung von baulichen Maßnahmen zum Erschütterungsschutz nach Ausführung der Planung nur in den seltensten Fällen möglich ist.

Folgende Leistungen bieten wir auf dem Gebiet des Erschütterungsschutzes an:

  • Beweissicherungsmessungen (vor Ausführung von geplanten Maßnahmen z.B. bei der Erweiterung von vorhandenen Anlagen (Schiene, Straße, Gewerbe) beim Betrieb der bestehenden Anlagen. Häufig ist eine Beurteilung für die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen erst aufgrund der Kenntnis der ursprünglichen Belastung möglich.)
  • Baubegleitende Erschütterungsmessungen (bei Durchführung von Bauarbeiten (Rammen, Verdichten) zur Gewährleistung der Einhaltung von vorher festgelegten Anhaltswerten, bei deren Überschreitung mit dem Auftreten von Schäden an betroffenen Gebäuden bzw. technischen Anlagen (Funktionsstörungen) zu rechnen ist.)
  • Prognose bei Planungen für Schiene und Straße (Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Immissionsbelastung durch Erschütterungen aus den geplanten Maßnahmen.)
  • Teilnahme an Erörterungsterminen mit Betroffenen, Behörden und Planern
  • Bauleitplanung (Überprüfung ob die Ausweisung von Baugebieten in der räumlichen Nähe von Erschütterungsquellen die vorgegebenen Anforderungen für die vorgesehene Bebauung eingehalten werden. Ggf. Empfehlung von Maßnahmen im Bereich der vorgesehenen Bauvorhaben bzw. im Bereich der Erschütterungsquelle zur Einhaltung der gestellten Anforderungen.)
  • Ermittlung und Beurteilung der Belastung durch Sekundären Luftschall
  • Beratung von Maßnahmen zum Erschütterungsschutz im Zusammenhang mit der Planung von Bauvorhaben (erschütterungstechnisch vorbelasteter Baugrund (Nähe von Bahnlinien, U-Bahn, Gewerbe etc.))
  • Planungsbegleitende Prüfung und Beratung bei Ausführung von schwingungsmindernden Maßnahmen im Bereich Schienenverkehr
  • Messungen und Beurteilung von Erschütterungen nach DIN 4150,
    Teil 2 (Erschütterungen im Bauwesen; Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden)
  • Messungen und Beurteilung von Erschütterungen nach DIN 4105,
    Teil 3 (Erschütterungen im Bauwesen; Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen)
  • Lösungsvorschläge zur Körperschallentkopplung und Schwingungsisolierung (bei Anlagen innerhalb von Gebäuden (Heizungsanlagen, Klimageräten, Notstromaggregaten etc.))
  • Beratung bei der Installation von schwingungsempfindlichen Einrichtungen (Laboreinrichtungen, Elektromikroskope, optische Experimente, Messeinrichtungen im Fertigungsbereich, Waagen, Fertigungseinrichtungen mit hoher Genauigkeit)